Rechtsprechung
   LG Bamberg, 10.02.2011 - 2 O 14/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64701
LG Bamberg, 10.02.2011 - 2 O 14/11 (https://dejure.org/2011,64701)
LG Bamberg, Entscheidung vom 10.02.2011 - 2 O 14/11 (https://dejure.org/2011,64701)
LG Bamberg, Entscheidung vom 10. Februar 2011 - 2 O 14/11 (https://dejure.org/2011,64701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,64701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verwirkungseinwand gegen die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.11.2002 - VII ZR 23/02

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus LG Bamberg, 10.02.2011 - 2 O 14/11
    Darüber hinaus ist erforderlich, dass sich der Verpflichtete aufgrund des Verhaltens des Berechtigten darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen ( "Umstandsmoment" ), wobei die verspätete Geltendmachung des Rechts als eine mit Treu und Glauben unvereinbare Härte erscheinen muss ( BGH NJW 2003, 824 ).
  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus LG Bamberg, 10.02.2011 - 2 O 14/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich auch nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde ( BGH NJW 2006, 219; 2008, 2254 ).
  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus LG Bamberg, 10.02.2011 - 2 O 14/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht hat und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und sich auch nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde ( BGH NJW 2006, 219; 2008, 2254 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht